Bei politischen Aktionen kommt es oft zu Problemen mit der Polizei. Der Ermittlungsausschuss ist eine Antirepressionsstruktur, die euch hierbei während und nach Aktionen unterstützt. Wenn nötig auch in Zusammenarbeit mit solidarischen Rechtsanwält_innen.
Der Ermittlungsausschuss ist erreichbar unter der Nummer: +49(0)40 432 78 778
Diese Nummer ist KEIN Infotelefon.
Um der zu erwartenden Repression der Proteste möglichst wirksam entgegentreten zu können, hier einige Tipps:
In den Monaten vor dem G20:
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Auch die Repressionsorgane bereiten sich auf den G20-Gipfel vor. Unter anderem mit: Anquatschversuchen, Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung, Observationen usw. Lasst euch nicht einschüchtern, räumt zuhause auf und bewahrt belastende Informationen möglichst außerhalb eurer Privaträume auf. Verschlüsselt Datenträger und auch Kommunikation wie E-Mails und SMS.
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Beschäftigt euch mit Freund_innen, Genoss_innen und Vertrauenspersonen damit, welche Situationen auf euch zukommen können und trefft Absprachen über das gemeinsame Verhalten und eure Aktionsformen. Sprecht auch über eure Ängste.
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Tauscht untereinander eure vollen Namen und Geburtsdaten aus. Lernt die Infos auswendig, um im Notfall den EA schnell zu informieren.
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Es ist sinnvoll Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass ihr in Gewahrsam genommen werdet und unter Umständen mehr als 24 Stunden in einer Zelle verbringen müsst. Wer muss informiert werden? Welche Termine müssen abgesagt werden? Wer kümmert sich um was?
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Sagt Leuten und/oder Strukturen in eurer Stadt Bescheid, wann ihr losfahrt und wann ihr zurückkommen wollt.
Bei den Aktionstagen:
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Es empfiehlt sich, dunkle einheitliche Kleidung ohne besondere Merkmale (wie Aufnäher etc.) und eine Mütze, Base-Cap einzupacken.
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Lasst alle überflüssigen Daten zuhause (Adressbuch, Kalender etc.)
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Wenn ihr auf ein Handy nicht verzichten wollt, besorgt euch ein günstiges Demo-Handy, in dem ihr so wenig wie möglich speichert (keine Fotos, E-Mails, SMS und sonstige Kommunikationsverläufe).
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Kein Alkohol, keine Drogen bei Aktionen und Demonstrationen.
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Nehmt Augenspülwasser und Erste-Hilfe-Päckchen mit und macht euch mit der Anwendung vertraut. Packt auch Wechselkleidung ein.
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Packt Medikamente, die ihr regelmäßig benötigt, in ausreichender Menge (Richtwert: Aktionszeitraum + 3 Tage) ein und auch eine Krankenkassenkarte.
Bei Festnahmen/Ingewahrsamnahmen:
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Bei einer Festnahme oder Ingewahrsamnahme seid ihr verpflichtet, euren Namen, Meldeadresse und das Geburtsdatum anzugeben. Nehmt einen Personalausweis, Pass, Visum, Aufenthaltspapiere oder ähnliches mit. Rechtlicher Hinweis: Ein Nicht-Angeben der Personalien ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Erkennungsdienstlichen (ED)-Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos), je nach Vorwurf auch zu U-Haft führen.
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Verweigert in jedem Fall die Aussage. Egal, was die Polizei will, sagt nichts – es schadet euch und anderen. Die Aussage zu verweigern ist eine starke offensive Haltung und lässt Verhöre der Polizei ins Leere laufen. Die Verweigerung ist euer Recht und ihr könnt nicht zur Aussage gezwungen werden. Sie werden dennoch versuchen, euch mit Tricks zum Reden zu bringen. Lasst euch nicht auf vermeintlich harmlose Gespräche ein und kommentiert nicht den gemachten Vorwurf – egal wie absurd er ist. Äußert euch auch nicht gegenüber Mitgefangenen zum Vorwurf.
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Unterschreibt nichts. Es gibt keinen Grund dafür und kann im Zweifel schaden. Auch eure Sachen bekommt ihr ohne Unterschrift zurück.
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Ruft beim Ermittlungsausschuss an. Ihr habt das Recht auf zwei erfolgreiche Telefonate, fordert diese vehement ein. Achtung: Das Telefon wird abgehört, sagt nur euren Namen, Geburtsdatum, wo ihr seid und was euch vorgeworfen wird. Sagt NICHT, was ihr getan oder nicht getan habt. Wenn ihr euch unsicher seid, lasst einfach den EA fragen.
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Es kommt vor, dass ihr auf der Wache einer „Erkennungsdienstlichen Behandlung“ unterzogen werdet. Dazu gehören Fingerabdrücke und Fotos, bis hin zur Aufnahme körperlicher Merkmale. Dabei muss die Abnahme zum Vorwurf „passen“ – bei einem üblichen Vorwurf wie „Landfriedensbruch“ ist z.B. die Abnahme von Fingerabdrücken nicht erlaubt, weil sie nicht bei der „Aufklärung“ hilft.
Arbeitet nicht freiwillig an der ED-Behandlung mit! Lauft nicht vor einer Kamera herum („Bewegungsprofil“), zieht euch nicht für das Foto um. Gebt nicht „freiwillig“ eure DNA ab. Diese dürfen sie nur mit deiner Zustimmung oder einem richterlichen Beschluss abnehmen.
Legt Widerspruch dagegen ein. Auch diesen braucht ihr nicht zu unterschreiben. -
Ihr könnt bis zum Ende des Folgetages in Polizeigewahrsam festgehalten werden. Mit richterlicher Anordnung allerdings bis zu 10 Tagen. Gründe hierfür wären z.B. Gefahrenabwehr/Präventivgewahrsam: „um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern“ oder die Durchsetzung von Betretungsverboten und Aufenthaltsverboten.
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Wenn die Polizei Untersuchungshaft durchsetzen will, führt sie euch eine_r Haftrichter_in vor. Drängt auf anwaltliche Unterstützung. Nehmt nur die Anwält_innen des EA. Wenn ihr ohne oder nur mit eine_m_r Polizeianwält_in vor de_r_m Haftrichter_in seid, besteht auf eine_r Anwält_in des EA und sagt dies immer wieder (z.B. „Dies ist nicht mein_e Anwält_in, ich verlange eine Anwält_in des EA und will dort anrufen“). Macht auch hier keine Aussagen, das ist auch hier euer Recht.
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Der EA kümmert sich mit Rechtsanwält_innen darum, dass ihr möglichst bald wieder raus kommt. Das kostet euch nichts.
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Wenn ihr wieder draußen seid, meldet euch auf jeden Fall schnell beim EA ab.
Festnahmen/Ingewahrsamnahmen Jugendlicher
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Jugendliche sind nach dem Gesetz Personen, die 14 Jahre alt sind, aber noch nicht 18 Jahre.
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Bei Jugendlichen, die in Gewahrsam genommen werden müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert werden. Sind diese nicht erreichbar, wird in Hamburg der Kinder- und Jugendnotdienst informiert. Wenn ihr mit erwachsenen Freund_innen unterwegs seid, versucht von euren Eltern eine Vollmacht zu bekommen, die diesen für die Zeit der Aktionstage das Erziehungsrecht überträgt. Damit können sie euch dann abholen.
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Jugendliche, denen nichts vorgeworfen wird oder die den Dienstbetrieb nicht erheblich stören, dürfen gar nicht in Gewahrsam genommen werden. Können sie nicht sofort einer erziehungsberechtigten Person oder dem Jugendamt übergeben werden, müssen sie außerhalb eines Polizeigewahrsams beaufsichtigt werden. Jugendliche dürfen nicht gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht werden.
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Oft halten sich die Beamt_innen nicht daran, was auch im Interesse der_des Betroffenen sein kann.
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Unter 14jährige dürfen weder einer ED-Behandlung noch einem Verhör unterzogen werden.
Besonderheiten in der BRD:
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Das Mitnehmen und Tragen von Gegenständen, die den Körper vor Polizeigewalt schützen (Helme, Protektoren usw.) sowie Waffen oder Vermummung sind verboten. Seid vorsichtig und überlegt euch gut, was ihr in welcher Situation einsetzen wollt.
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Die Polizei setzt bei Versammlungen oft auf enge Begleitung (Seitenspalier) und versucht durch starke Präsenz einzuschüchtern. Es kommt vor, dass Greiftrupps in Versammlungen reingehen, um zu provozieren. Pfefferspray wird sehr häufig eingesetzt, desweiteren Schlagstöcke und Wasserwerfer mit Reizstoffen, keine Gummigeschosse.
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Demonstrationen werden von Polizei in Uniform und Zivil begleitet. Habt dies im Kopf, wenn ihr überlegt, aus der Demo heraus aktiv zu werden. Festnahmen gibt es insbesondere durch spezielle Zivicops auch Stunden oder Tage später. Verlasst nach Aktionen möglichst den Ort und wechselt eure Kleidung.
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Prüft, ob ihr in der BRD krankenversichert seid und schließt eine Auslandskrankenversicherung ab, wenn nicht.
Wenn du im Nachhinein Stress mit den Repressionsbehörden bekommst wende dich an die Rote Hilfe in Nürnberg. Anlaufstelle ist jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat im Stadtteilladen „Schwarze Katze“, Untere Seitenstr. 1, 90429 Nürnberg.