
Änderung bei Zeugenvorladungen – Umgang und Einschätzung
Mitteilung der Roten Hilfe Ortsgruppe Nürnberg – Fürth – Erlangen Kürzlich wurde § 163a (5) StPO geändert, bzw. erweitert. Besten Dank hiermit an die Landesregierungen NRW, Bayern (natürlich), Hessen, Niedersachsen und Thüringen, die diese Gesetzesänderung in den Bundesrat eingebracht haben! So heißt es nun im Wortlaut: „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor der Polizeibehörde zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein … Änderung bei Zeugenvorladungen – Umgang und Einschätzung weiterlesen
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